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   LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 6 RJ 34/04   

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LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 6 RJ 34/04 (https://dejure.org/2006,22008)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.01.2006 - L 6 RJ 34/04 (https://dejure.org/2006,22008)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Januar 2006 - L 6 RJ 34/04 (https://dejure.org/2006,22008)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung einer reinen Anfechtungsklage; Beeinflussung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Bescheides durch Änderungen der Sachlage und Rechtslage im Verlauf des Gerichtsverfahrens; Voraussetzungen für einen Anspruch auf Rente ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 29.06.2000 - B 11 AL 85/99 R

    Nachschieben von Gründen bei gebundenen Verwaltungsakten, Aufrechterhaltung der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 6 RJ 34/04
    Soweit damit allein eine Aufhebung wegen anfänglicher Rechtswidrigkeit der aufzuhebenden Entscheidung gemäß § 45 SGB X in Betracht kommt, unterliegt der Prüfung des Senates, ob die gesetzlichen Voraussetzungen einer solchen Aufhebung erfüllt sind, obwohl sich die Beklagte im Widerspruchsbescheid, dessen Fassung insoweit wegen der Regelung des § 95 SGG maßgebend ist, nicht auf § 45 SGB X, sondern auf § 48 SGB X bezogen hat, da insoweit lediglich eine gleich bleibende Entscheidung auf eine andere Rechtsgrundlage gestützt würde ( so genanntes Nachschieben von Gründen: BSG SozR 3-4100 § 152 Nr. 9; wegen des unveränderten Verfügungssatzes handelt es sich auch nicht um eine Umdeutung iSv § 43 SGB X).
  • BSG, 12.11.1996 - 9 RVs 5/95

    Rechtmäßigkeit eines Bescheides zur Entziehung der Merkzeichen B und G wegen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 6 RJ 34/04
    Sie sind im Rahmen der Anfechtungsklage unbeachtlich (zur Entziehung von Verletztenrente vgl BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18; vgl ferner BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 5 S 25; SozR 3-1300 § 48 Nr. 57 und zuletzt Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 SB 4/02 R).
  • BSG, 31.10.2002 - B 4 RA 9/01 R

    Rentenbeginn bei befristeten Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 6 RJ 34/04
    Letzteres folgt schon daraus, dass die Rente wegen BU gegenüber einer Rente wegen EU im Rechtssinne ein aliud und kein - wie das SG meint - Minus darstellt, obwohl die zuletzt genannte die zuerst genannte in gesundheitlicher Hinsicht umschließt, mit der Folge, dass die Entziehung einer Rente wegen EU auf Dauer nicht zugleich als Entziehung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit auf Dauer gewertet werden kann (BSG SozR Nr. 17 zu § 1286 RVO; vgl auch BSG SozR 3-2600 § 101 Nr. 2).
  • BSG, 20.04.1993 - 2 RU 52/92

    Verletztenrente nach einem Arbeitsunfall mit Quetschverletzungen an der rechten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 6 RJ 34/04
    Sie sind im Rahmen der Anfechtungsklage unbeachtlich (zur Entziehung von Verletztenrente vgl BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18; vgl ferner BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 5 S 25; SozR 3-1300 § 48 Nr. 57 und zuletzt Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 SB 4/02 R).
  • BSG, 22.03.1995 - 10 RKg 10/89

    Vorliegen von rechtswirksamen Kindergeldbewilligungen mit Dauerwirkung -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 6 RJ 34/04
    Die Bösgläubigkeit hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des begünstigenden Bescheides muss zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes vorgelegen haben (so BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 24 S 82 mwN und SozR 3-1300 § 45 Nr. 39; so auch für erst durch die Mitteilung des Leistungsträgers bewirkte nachträglichen "Bösgläubigkeit": Steinwedel in Kasseler Kommentar, RdNr 41 zu § 45 SGB X).
  • BSG, 10.12.2003 - B 9 SB 4/02 R

    Schwerbehindertenrecht - Hörsprachgeschädigter - Merkzeichen H - Merkzeichen B -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 6 RJ 34/04
    Sie sind im Rahmen der Anfechtungsklage unbeachtlich (zur Entziehung von Verletztenrente vgl BSG SozR 3-1500 § 54 Nr. 18; vgl ferner BSG SozR 3-3870 § 4 Nr. 5 S 25; SozR 3-1300 § 48 Nr. 57 und zuletzt Urteil vom 10. Dezember 2003 - B 9 SB 4/02 R).
  • BSG, 04.02.1998 - B 9 V 24/96 R

    Rücknahme eines Verwaltungsaktes mit Dauerwirkung - Zweijahresfrist -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 6 RJ 34/04
    Die Bösgläubigkeit hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des begünstigenden Bescheides muss zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Verwaltungsaktes vorgelegen haben (so BSG SozR 3-1300 § 45 Nr. 24 S 82 mwN und SozR 3-1300 § 45 Nr. 39; so auch für erst durch die Mitteilung des Leistungsträgers bewirkte nachträglichen "Bösgläubigkeit": Steinwedel in Kasseler Kommentar, RdNr 41 zu § 45 SGB X).
  • BSG, 07.12.1983 - 9a RV 26/82

    Berichtigungsbescheid - Rechtswidriger begünstigender Verwaltungsakt -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 26.01.2006 - L 6 RJ 34/04
    Ein Bescheid, mit dem - wie hier - ein begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung wegen ursprünglicher Unrichtigkeit (§ 45 SGB X) oder wegen einer Änderung der Verhältnisse zu Lasten des Begünstigten (§ 48 Abs. 1 Satz 1 SGB X) aufgehoben wird, ist selbst kein Verwaltungsakt mit Dauerwirkung, weil er sich im Entzug der vormals festgestellten Rente erschöpft (BSG SozR 1300 § 45 Nr. 5 S 8 mwN; vgl Steinwedel, Kasseler Komm RdNr 21 zu § 45 SGB X).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2008 - L 27 RJ 52/04

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit - anwendbares Recht - Klageantrag -

    Hieran ist für die hier in Rede stehenden Renten wegen Erwerbsunfähigkeit/Rente wegen Erwerbsminderung und Rente wegen Berufsunfähigkeit/Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit festzuhalten (vgl. zu den Renten wegen Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit nach den §§ 43, 44 SGB IV a. F. LSG Berlin, Urteil vom 12. September 2001 - L 6 RJ 83/00 - sowie LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. Januar 2006 - L 6 RJ 34/04 -).
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